Krumau ist ein beliebter Ausflugsort am Kamp, der vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet: Der Campingplatz am See, Bootsvermietung, Miniaturgolf, Tennisplatz, der Badeteich mit einem Beachvolleyball- und Kinderspielplatz, Wander- und Radwege, sowie natürlich der Stausee mit Bade- und Fischereimöglichkeiten stehen den Besuchern zur Verfügung.
Unser neuer Parcours befindet sich ca. 1 km südlich von Krumau. Beschilderte Parkplätze befinden sich direkt am linken Straßenrand (keine Adresse, Koordinaten 48°35’00.7″N 15°26’51.0″E).
Biologische WC Anlagen (Plumpsklo) befinden sich direkt am Parcourseingang in unmittelbarer Nähe des Einschussplatzes. Der Parcours selbst liegt in einem schattigen Waldstück, besteht aus dreißig 3D Zielen und ist für alle Bogenklassen freigegeben. Das Verwenden von Armbrüsten ist nicht gestattet!
Der Parcours ist allen erfahrenen Schützen ab weißem Pfeilabzeichen geöffnet. Beim Parcourseingang ist die Tagesanmeldung auszufüllen und zusammen mit dem Benützungsentgelt in das vorgesehene Kästchen zu werfen. Mit der Anmeldung und Benützung wird die Parcoursordnung vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.
Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr!








Die Benutzung des Bogenparcours erfolgt auf eigene Gefahr!
Unbedingt ins Parcoursbuch eintragen!
Jeder Schütze/jede Schützin muss im Umgang mit Pfeil und Bogen nachweislich geschult sein (z.B. ÖBSV „Safety First“, „Weißer Pfeil“ oder mind. gleichwertig) und darf ausschließlich eine funktionsfähige Bogenausrüstung nutzen!
Der Schütze/die Schützin muss sich vor dem Schuss von einem freien und sicheren Schussfeld überzeugen!
Es darf ausschließlich auf die gekennzeichneten Ziele geschossen werden!
Das Schießen ist nur von den Abschusspflöcken erlaubt!
Während der Pfeilsuche im Gelände ist das Ziel mit einem Gegenstand (Bogen, Kleidungsstück, usw.) zu markieren, um nachfolgende Schützen zu warnen!
Niemals gegen die Parcoursrichtung gehen! Siehe Markierungen!
Die Benützung oder das Betreten des Parcours in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet! Im Wald gilt Rauchverbot!
Kinder und Jugendliche dürfen nur mit einer Begleitperson über 18 Jahre den Parcours begehen und schießen!
Eltern haften für Ihre Kinder!
Bei Nichteinhaltung der Regeln oder Nichtbefolgung der Anordnungen kann der Schütze vom Parcours verwiesen werden!
Viel Spass! Alles ins Kill!!!
Haftungsausschluss – Erklärung für die Benutzung des Bogenparcours des BSV Krumau
Ich erkläre hiermit bei Benützung des 3D Parcours rechtsverbindlich Folgendes:
Einschulung und Ausrüstung
Ich bestätige, dass ich vor der Benutzung des Bogenparcours ordnungsgemäß in den sicheren Umgang mit Pfeil und Bogen eingeschult wurde und mir eine voll funktionsfähige Bogenausrüstung zur Verfügung gestellt wurde.
Kenntnis der Regeln und Anweisungen
Ich habe die geltenden Sicherheits-, Schieß- und Parcoursregeln vollständig gelesen und verstanden. Darüber hinaus verpflichte ich mich, sämtlichen schriftlichen und/oder mündlichen Anweisungen desBSV Krumau, des Veranstalters sowie deren Mitarbeitern oder Mitgliedern uneingeschränkt Folge zu leisten. Aus der Erteilung solcher Anweisungen können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Körperliche und geistige Eignung/Beeinträchtigungen
Ich erkläre ausdrücklich, den körperlichen und geistigen Anforderungen des Bogenschießens gewachsen zu sein. Ichbestätige, dass ich nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, Medikamenten oder sonstigen Substanzen (Medikamente/Suchtgift) stehe.
Benutzung auf eigene Gefahr
Das Betreten des Parcours sowie die Nutzung der zur Verfügung gestellten oder geliehenen Ausrüstung erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Krankenversicherung und Kostenübernahme
Ich versichere, über eine aufrechte Krankenversicherung zu verfügen, und verpflichte mich, im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung sämtliche Kosten für medizinische Behandlungen, Rettung, Bergung sowie eventuelle Folgekosten selbst zu tragen.
Haftungsausschluss
Der BSV Krumau, soweit gesetzlich zulässig – sowie der jeweilige Grundeigentümer – haften nicht für jeweilige Schäden gleich welcher Art, die mir oder Dritten im Zusammenhang mit der Benutzung des Bogenparcours entstehen, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch:
verursacht werden.
Haftungsfreistellung
Ich verzichte ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem BSV Krumau und dem Grundeigentümer für Schäden, die mir im Zuge oder infolge der Benutzung des Bogenparcours entstehen.
Verlust persönlicher Gegenstände
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Eigenverantwortung und Risikoübernahme
Mir ist bewusst, dass Bogenschießen eine Sportart mit erhöhtem Gefahrenpotenzial darstellt. Ich übernehme die volle Verantwortung für mein Handeln und verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen, rücksichtsvollen und regelkonformen Verhalten.
Einverständniserklärung
Mit meiner Unterschrift bei der Anmeldung (verpflichtend) bestätige ich, dass ich diese Haftungsausschluss-Erklärung gelesen, verstanden und freiwillig akzeptiert habe.

